# Brutto-Netto-Rechner 2026 - Gehaltsrechner Deutschland

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🇩🇪  Rechtssicher nach § 38a EStG & SGB 2026
# Brutto-Netto-Rechner 2026

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## Brutto-Netto-Rechner 2026

Stellen Sie Ihr Monats- oder Jahresbrutto ein und konfigurieren Sie Steuerklasse, Kinder und Krankenversicherung.

**Bruttogehalt**:  Deutschland 2026      €     Mindestlohn (2 222 €)  3 000 €  4 000 €  5 500 €  BBG (7 550 €)       1 000 €  3 000 €  5 000 €  7 550 € (BBG)  15 000 €
**Steuerklasse**:   Klasse I  Klasse II  Klasse III  Klasse IV  Klasse V  Klasse VI    ℹ️  Klasse I:  Ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend ohne Kinder.  ℹ️  Klasse II:  Alleinerziehend mit Kind (inkl. Entlastungsbetrag 4.260 €).  ℹ️  Klasse III:  Verheiratet (Allein- oder Hauptverdiener, Partner hat Klasse V).  ℹ️  Klasse IV:  Verheiratet bei ähnlichem Einkommen beider Partner.  ℹ️  Klasse V:  Verheiratet (Zweitverdiener, Partner hat Klasse III).  ℹ️  Klasse VI:  Zweitjob / Nebentätigkeit (kein Grundfreibetrag).
**Krankenversicherung**:   Gesetzlich (GKV 14,6%)  Privat (PKV)
**GKV Zusatzbeitrag (%)**:
**Kinderfreibetrag / Kinder**:   0 Kinder  1 Kind (PV-Abschlag)  2 Kinder (-0,25% PV)  3 Kinder (-0,50% PV)  4+ Kinder (-0,75% PV)
**Kirchensteuer**:   Keine Kirchensteuer  9% (NRW, Berlin, Hessen etc.)  8% (Bayern, Baden-Württemberg)
**Wöchentliche Arbeitsstunden**:   Gesetzlicher Mindestlohn 2026:  12,82 € / Std.
**Vollzeit-Basis (Std./Woche)**:
**Geplante Teilzeit (Std./Woche)**:
**Höhe der Abfindung (€)**:    ⚖️  Fünftelregelung (§ 34 EStG):  Dämpft die Steuerprogression, indem die Abfindung fiktiv auf 5 Jahre verteilt besteuert wird.            Nettogehalt Deutschland 2026  Steuerklasse I     Ihr monatliches Nettoeinkommen  2.292,65 €    Jährlich netto:  27.511,77 €    Nettoquote:  65,5 %    Netto-Stundenlohn:  13,23 € / Std.        Brutto Monat  3.500,00 €    Steuern Abzug  -453,10 €    Sozialabgaben  -754,25 €
### Abzüge & Gehaltszusammensetzung
Monatlich       Netto            Nettogehalt (Auszahlung)          Steuern (Lohnsteuer / Soli)          Sozialversicherungsabgaben          Arbeitgeberbelastung
#### Detaillierte Gehaltsabrechnung 2026
Bruttogehalt monatlich      Lohnsteuer      Solidaritätszuschlag (Soli)      Kirchensteuer      Rentenversicherung (9,3%)      Krankenversicherung (~8,3%)      Pflegeversicherung (2,2% / 2,8%)      Arbeitslosenversicherung (1,3%)      Auszahlungsbetrag (Netto)
### Vergleich aller Steuerklassen (I bis VI)

Nettogehalt bei einem Bruttogehalt von je nach Steuerklasse:

Klasse I (Ledig)      Klasse II (Alleinerz.)      Klasse III (Verheiratet)      Klasse IV (Standard)      Klasse V (Zweitverdiener)      Klasse VI (Zweitjob)      💡  Kombination III / V:  Der Partner in Steuerklasse III erhält monatlich ca.    als in Steuerklasse IV. Dies wird bei der jährlichen Einkommensteuererklärung ausgeglichen.
### Steuerersparnis durch Fünftelregelung
Nettobetrag der Abfindung    Steuerersparnis gegenüber Standard-Besteuerung:              Nettogehalt      / Monat     Steuer & SV Abzüge
## Gehaltstabelle 2026: Brutto zu Netto im Vergleich

Berechnungsgrundlage: Steuerklasse I, gesetzlich versichert (1,7 % Zusatzbeitrag), keine Kinder, Bundesland NRW.

Monatliche Werte        Bruttogehalt  Sozialabgaben  Lohnsteuer  Nettogehalt  Netto-Quote  Arbeitgeberkosten      2.222,09 € Mindestlohn 40h   478,86 €  158,67 €  1.584,56 €  71,3 %  2.678,73 €    2.500,00 €  538,75 €  218,02 €  1.743,23 €  69,7 %  3.013,75 €    3.000,00 €  646,50 €  331,35 €  2.022,15 €  67,4 %  3.616,50 €    3.500,00 €  754,25 €  453,10 €  2.292,65 €  65,5 %  4.219,25 €    4.000,00 €  862,00 €  583,28 €  2.554,72 €  63,9 %  4.822,00 €    5.000,00 €  1.077,50 €  868,92 €  3.053,58 €  61,1 %  6.027,50 €    6.000,00 €  1.202,66 €  1.188,26 €  3.609,07 €  60,2 %  7.150,91 €    8.000,00 €  1.366,96 €  1.939,33 €  4.642,72 €  58,0 %  9.315,21 €           §
### Der progressive Steuertarif 2026

In Deutschland gilt das Leistungsfähigkeitsprinzip über einen progressiven Einkommensteuertarif. Das bedeutet: Mit steigendem Einkommen steigt nicht nur die Steuer absolut, sondern auch der prozentuale Steuersatz (Grenzsteuersatz).

- Grundfreibetrag (11.784 €): Bis zu dieser Schwelle fällt für Alleinstehende 0 % Einkommensteuer an.
- Eingangssteuersatz (14 %): Gilt direkt oberhalb des Grundfreibetrags.
- Progressionszonen (14 % bis 42 %): Der Steuersatz steigt linear-progressiv an.
- Spitzensteuersatz (42 %): Greift ab ca. 66.761 € zu versteuerndem Einkommen.
- Reichensteuer (45 %): Greift ab einem zu versteuernden Einkommen von über 277.826 €.    🛡️
### Sozialabgaben & Beitragsbemessungsgrenzen

Die Sozialversicherung schützt Arbeitnehmer bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter und Arbeitslosigkeit. Die Beiträge werden grundsätzlich paritätisch (zu gleichen Teilen) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

- Rentenversicherung (9,3 % AN): Capped bei 7.550 € monatlich.
- Krankenversicherung (8,15 % AN): 7,3 % Basis + 0,85 % (Hälfte des Ø Zusatzbeitrags). Capped bei 5.175 € monatlich.
- Pflegeversicherung (2,2 % bis 2,8 % AN): Kinderlose über 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Bei mehreren Kindern sinkt der Beitrag pro Kind um 0,25 %.
- Arbeitslosenversicherung (1,3 % AN): Capped bei 7.550 € monatlich.
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[Ehepaare & Singles #### Steuerklassen-Rechner Vergleich Klasse 3 & 5 versus 4 & 4.](/de/steuerklassen-rechner/)[Stundensätze #### Stundenlohn-Rechner Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen.](/de/stundenlohn-rechner/)[Arbeitszeitreduktion #### Gehaltsrechner Teilzeit Netto-Verlust bei 30h oder 20h prüfen.](/de/gehaltsrechner-teilzeit/)[Kündigung & Aufhebung #### Abfindungsrechner 2026 Fünftelregelung nach § 34 EStG berechnen.](/de/abfindung-brutto-netto-rechner-2026/)
## Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wissenswertes zur Gehaltsberechnung, Abzügen und Lohnabrechnung 2026.

Wie funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung 2026 genau?  ▼   Die Berechnung erfolgt in 3 Schritten: 1) Zuerst werden vom monatlichen Bruttogehalt die Sozialabgaben des Arbeitnehmers ermittelt (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, zusammen ca. 20–21 %). 2) Anschließend ermittelt das Finanzamt anhand der Steuerklasse und des Jahreseinkommens die Lohnsteuer nach dem progressiven Steuertarif (abzüglich Grundfreibetrag von 11.784 € sowie Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €). 3) Zieht man Sozialabgaben und Steuern vom Brutto ab, erhält man das Netto-Auszahlungsgehalt.     Wie viel bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?  ▼   Im deutschen Durchschnitt bleiben bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) zwischen 58 % und 68 % des Bruttogehalts als Nettogehalt übrig. Bei niedrigeren Einkommen (z. B. Mindestlohn 2.222 €) liegt die Netto-Quote bei rund 71 %, bei 3.500 € bei ca. 65 %, und bei höheren Gehältern ab 6.000 € bei etwa 58 % bis 60 % aufgrund der progressiven Steuerprogression.     Muss ich 2026 noch Solidaritätszuschlag (Soli) zahlen?  ▼   Die große Mehrheit der Arbeitnehmer (über 90 %) zahlt keinen Solidaritätszuschlag mehr. Erst ab einer jährlichen Lohnsteuer von 18.130 € (Steuerklasse I / IV) bzw. 36.260 € (Steuerklasse III) wird der Soli schrittweise erhoben. Bei Alleinstehenden fällt der Soli erst ab einem Bruttojahresgehalt von rund 68.000 € bis 70.000 € an.     Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf das Nettogehalt aus?  ▼   Sind Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft (z. B. evangelisch oder römisch-katholisch), werden 8 % (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (in allen übrigen Bundesländern) der Lohnsteuer als Kirchensteuer einbehalten. Die Kirchensteuer kann jedoch im Folgejahr in der Steuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.     Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?  ▼   Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) deckelt die Sozialabgaben nach oben. Für das Jahr 2026 liegt die bundesweit einheitliche BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 7.550 € monatlich (90.600 € im Jahr) und für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.175 € monatlich (62.100 € im Jahr). Einkommensteile oberhalb dieser Schwellen sind beitragsfrei.     Wie viel kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber (Gesamtkosten)?  ▼   Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn eigene Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 20 % bis 21 % sowie Umlagen (U1, U2, U3) und Berufsgenossenschaftsbeiträge. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € belaufen sich die realen Arbeitgeberkosten auf rund 4.225 € bis 4.250 € pro Monat.